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ProblemAuto

TÜV nicht bestanden: Was jetzt zu tun ist

Zuletzt geprüft am · Redaktion 45 Sekunden

Kurz gesagt

Hast du den TÜV wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel nicht bestanden, bekommst du keine neue Plakette. Lass die Mängel unverzüglich beheben und führ das Auto spätestens einen Monat nach dem Prüftag mit dem Prüfbericht zur Nachprüfung vor. Sie kostet in der Regel rund 30 €. Verpasst du die Frist, wird eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig. Bei „verkehrsunsicher“ entfernt der Prüfer die Plakette und du darfst das Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren. Eine Glühlampe oder Wischerblätter tauschst du oft selbst. Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Rost an tragenden Teilen und Xenon-Licht gehören in die Fachwerkstatt. Maßgeblich ist dein Prüfbericht.

Das Wichtigste in Zahlen

Frist für die Nachprüfung
1 Monat ab dem Prüftag
Fakt · Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln, StVZO Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 und 3.1.4.4.
Frist verpasst
Neue Hauptuntersuchung statt Nachprüfung
Fakt · Gilt auch, wenn du den Prüfbericht nicht vorlegen kannst (StVZO Anlage VIII Nr. 3.1.4.3).
Kosten der Nachprüfung
in der Regel rund 30 €
Fakt · Laut ADAC. Beispiele 2026: TÜV NORD Niedersachsen 24 oder 42 €, TÜV Saarland (mobile Prüfung) 31 €.
Neue HU mit Abgasuntersuchung
rund 163 € im Bundesschnitt
Fakt · ADAC-Auswertung 2026 für Pkw bis 3,5 t; je nach Bundesland und Prüfstelle verschieden.
Nicht bestanden
21,5 % der Pkw
Fakt · Erhebliche oder gefährliche Mängel laut TÜV-Report 2026 (9,5 Mio. HU an TÜV-Prüfstellen, 7/2024 bis 6/2025).
Häufigster Mängelbereich
Beleuchtung, rund ein Viertel
Fakt · KÜS-Auswertung 2025. Danach folgen Achsen, Räder und Reifen sowie Bremsen mit je rund 20 %.
Teile zum Selbsttauschen
ca. 5–40 €
Schätzung · Halogenlampe ca. 5–15 €, Wischerblätter ca. 15–40 € je Paar. Grobe Spanne je nach Typ, kein Angebot.

Zuerst: Was steht in deinem Prüfbericht?

Umgangssprachlich heißt die Hauptuntersuchung (HU) „TÜV“ – auch wenn DEKRA, GTÜ, KÜS oder eine andere Prüforganisation geprüft hat. Nach der HU bekommst du einen Prüfbericht, offiziell Untersuchungsbericht. Er ist dein wichtigstes Dokument: Darin stehen die festgestellten Mängel, ihre Einstufung, ob du eine Plakette bekommst und ob du das Auto wieder vorführen musst.

  1. Einstufung suchen: Steht dort ein geringer, erheblicher oder gefährlicher Mangel – oder „verkehrsunsicher“? Davon hängt alles Weitere ab.
  2. Prüfdatum notieren: Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln läuft ab diesem Tag die Frist von einem Monat für die Nachprüfung.
  3. Mängel einzeln durchgehen: Was kannst du selbst erledigen, was muss in die Werkstatt? Die Tabelle weiter unten hilft dir dabei.
  4. Bericht gut aufheben: Zur Nachprüfung bringst du ihn mit, dazu den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Ohne Bericht wird statt der Nachprüfung eine neue HU gemacht.

Die Mängelklassen und was sie bedeuten

Jeder Mangel wird einer Klasse zugeordnet. Die Regeln dazu stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, Anlage VIII) und in der HU-Richtlinie. In Klammern stehen die üblichen Kürzel.

Mängelklassen bei der HU und ihre Folgen
  • Ohne Mängel (OM) oder nur Hinweise (HW)

    Plakette:
    Ja
    Was du tun musst:
    Nichts. Hinweise sind keine Mängel, sie warnen vor Verschleiß oder Rost, der sich anbahnt.
  • Geringe Mängel (GM)

    Plakette:
    Kann zugeteilt werden
    Was du tun musst:
    Mängel unverzüglich beheben, spätestens innerhalb eines Monats. Gibt es die Plakette, ist keine Nachprüfung nötig.
  • Erhebliche Mängel (EM)

    Plakette:
    Nein
    Was du tun musst:
    Mängel unverzüglich beheben lassen und spätestens einen Monat nach dem Prüftag zur Nachprüfung.
  • Gefährliche Mängel (VM)

    Plakette:
    Nein
    Was du tun musst:
    Wie bei erheblichen Mängeln. Dazu besteht eine direkte Gefahr im Verkehr: höchstens noch nach Hause oder in die Werkstatt fahren.
  • Verkehrsunsicher (VU)

    Plakette:
    Wird entfernt
    Was du tun musst:
    Auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren. Die Zulassungsbehörde wird informiert, eine Nachprüfung ist nötig.

Beispiele von TÜV Rheinland: Eine kaputte Glühlampe der Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel. Zu wenig Reifenprofil, starker Rost an tragenden Teilen oder eine einseitig wirkende Bremse sind erhebliche Mängel. Verkehrsunsicher wird ein Auto etwa durch defekte Bremsen oder Lenkung oder schwere Rostschäden am Fahrgestell. Tragende Teile sind zum Beispiel Längsträger und Schweller.

Frist für die Nachprüfung: ein Monat ab dem Prüftag

Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln musst du die Mängel unverzüglich beheben lassen, also ohne unnötiges Abwarten. Die Monatsfrist ist kein Aufschub. Spätestens einen Monat nach dem Tag der HU führst du das Auto mit dem Prüfbericht zur Nachprüfung vor, oft auch Nachuntersuchung genannt. Die Frist läuft laut DEKRA auf den Tag genau: Prüftag 12. Oktober heißt in der Regel Nachprüfung bis 12. November.

  • Bei der Nachprüfung schaut der Prüfer gezielt auf die bemängelten Punkte. Ist noch etwas offen oder fällt etwas Neues auf, gibt es wieder keine Plakette. Dann musst du innerhalb derselben Frist noch einmal kommen.
  • Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt laut KÜS der nächste Werktag.
  • Kommst du später als einen Monat nach der HU oder ohne Prüfbericht, macht der Prüfer statt der Nachprüfung eine komplette neue HU – zum vollen Preis.
  • Für die verspätete Vorführung sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 15 € vor (Regelsatz, BKatV Nr. 187).
  • Deine bisherige Plakette bleibt bei erheblichen und gefährlichen Mängeln am Kennzeichen. Sie gilt dann einen Monat länger als aufgedruckt (§ 29 Abs. 7 StVZO).

Darfst du noch fahren?

Ein automatisches Fahrverbot gibt es nach einer nicht bestandenen HU nur, wenn das Auto als verkehrsunsicher eingestuft wird. Trotzdem bist du als Fahrer und Halter dafür verantwortlich, dass dein Auto den Vorschriften entspricht (§ 23 StVO, § 31 StVZO). Das gilt auch fürs Licht: Vorgeschriebene Leuchten müssen auch am Tag funktionieren. Der ADAC weist darauf hin, dass schon der Weiterbetrieb mit nicht behobenen Mängeln gegen diese Vorschriften verstößt – auch bei geringen.

Fahren nach der HU – je nach Einstufung
  • Geringe Mängel

    Darfst du fahren?:
    Kein Fahrverbot, die Plakette kann trotzdem zugeteilt werden. Beheb die Mängel aber zügig, spätestens innerhalb eines Monats.
  • Erhebliche Mängel

    Darfst du fahren?:
    Kein automatisches Fahrverbot. Fahr nur das Nötigste, am besten direkt zur Werkstatt.
  • Gefährliche Mängel

    Darfst du fahren?:
    Laut TÜV Rheinland nur noch nach Hause oder in die Werkstatt. DEKRA empfiehlt dringend, gar nicht mehr zu fahren.
  • Verkehrsunsicher

    Darfst du fahren?:
    Nein. Das Auto muss auf dem Abschleppwagen oder Anhänger in die Werkstatt.

Häufige Mängel: selbst beheben oder Werkstatt?

Laut einer KÜS-Auswertung von rund 3,25 Millionen HU aus dem Jahr 2025 betreffen über 60 % aller Mängel nur drei Bereiche: die Beleuchtung (rund ein Viertel), Achsen, Räder und Reifen sowie die Bremsen (je rund 20 %). Im TÜV-Report 2026 hatten 12 bis 13 Jahre alte Pkw bei der HU zu 9,4 % Ölverlust an Motor oder Getriebe, zu 7,7 % einen Mangel am Abblendlicht, zu 7,4 % an der Beleuchtung hinten und zu 4,5 % an der Achsaufhängung.

Typische Mängel aus dem Prüfbericht und wer sie behebt
  • Glühlampe defekt (Halogen)

    Was meist dahintersteckt:
    Lampe durchgebrannt
    Selbst beheben?:
    Oft ja, nach Handbuch (siehe unten)
  • Xenon- oder LED-Licht defekt

    Was meist dahintersteckt:
    Brenner, Vorschaltgerät oder LED-Einheit
    Selbst beheben?:
    Nein. Xenon arbeitet mit Hochspannung, LED wird meist als Einheit getauscht
  • Scheinwerfer falsch eingestellt

    Was meist dahintersteckt:
    Zum Beispiel nach einem Lampenwechsel oder Unfall
    Selbst beheben?:
    Nein. Die Werkstatt stellt mit einem Prüfgerät ein
  • Wischerblätter verschlissen

    Was meist dahintersteckt:
    Gummi rissig oder hart, Schlieren auf der Scheibe
    Selbst beheben?:
    Ja, nach Handbuch (siehe unten)
  • Reifenprofil zu gering oder Reifen beschädigt

    Was meist dahintersteckt:
    Weniger als 1,6 mm Profil, Schnitte, Beulen
    Selbst beheben?:
    Nein. Neue Reifen montiert der Reifenservice
  • Bremsen

    Was meist dahintersteckt:
    Verschlissene oder rostige Scheiben, Beläge, Leitungen, zu schwache Handbremse
    Selbst beheben?:
    Nein. Immer Fachwerkstatt
  • Lenkung und Fahrwerk

    Was meist dahintersteckt:
    Ausgeschlagene Gelenke, Achsaufhängung, Federn, Stoßdämpfer
    Selbst beheben?:
    Nein. Immer Fachwerkstatt
  • Rost an tragenden Teilen

    Was meist dahintersteckt:
    Durchgerostete Längsträger, Schweller oder Bodenbleche
    Selbst beheben?:
    Nein. Immer Fachwerkstatt
  • Ölverlust an Motor oder Getriebe

    Was meist dahintersteckt:
    Undichte Stellen, zum Beispiel an Dichtungen
    Selbst beheben?:
    Nein. Werkstatt
  • Abgas oder Motorkontrollleuchte

    Was meist dahintersteckt:
    Fehler im Motor oder in der Abgasreinigung
    Selbst beheben?:
    Nein. Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen lassen

Wie ein Lichtmangel eingestuft wird, hängt von der Leuchte ab. Bei LED-Leuchten kann laut KÜS schon ein einzelnes dunkles Segment ein Mangel sein. Eine leuchtende oder blinkende Motorkontrollleuchte reicht laut ADAC, um durchzufallen. Meldet das Diagnosesystem im Auto (OBD) eine erhebliche Störung, ist das laut HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel. Zu wenig Profil gilt dort ebenfalls als erheblicher Mangel, ein Reifen ohne Profil mit sichtbarem Gewebe als gefährlicher.

Glühlampe und Wischerblätter selbst tauschen

Diese beiden Dinge schaffst du bei vielen Autos in kurzer Zeit selbst. Halte dich dabei immer an das Handbuch deines Autos. Ist der Wechsel dort aufwendig beschrieben, ist die Werkstatt die bessere Wahl.

  • Glühlampe: Auto gegen Wegrollen sichern, Zündung und Licht aus, Lampe ein paar Minuten abkühlen lassen. Dann Schritt für Schritt nach Handbuch vorgehen. Fass den Glaskolben einer Halogenlampe nie mit bloßen Fingern an, der ADAC rät zu Stoffhandschuhen. Die neue Lampe muss genau zum alten Typ passen.
  • Danach testen: Zündung an und prüfen, ob alles leuchtet. Allein klappt das gut, wenn du mit Brems- oder Rücklicht gegen eine Wand leuchtest.
  • Scheinwerfer prüfen lassen: Nach einem Lampenwechsel im Scheinwerfer kann das Licht blenden. Der ADAC empfiehlt, die Einstellung danach in einer Werkstatt prüfen zu lassen.
  • Wischerblätter: Im Handbuch nachsehen, ob die Wischerarme in eine Wartungsposition müssen. Die Scheibe mit einem Handtuch schützen, denn ein zurückschnellender Wischerarm kann sie beschädigen. Das neue Blatt muss hörbar einrasten. Den Heckwischer gleich mit prüfen.

Noch am Prüftag behoben? Wird ein Mangel vor Abschluss der Untersuchung beseitigt, längstens am selben Tag, trägt der Prüfer das mit Uhrzeit in den Bericht ein (StVZO Anlage VIII Nr. 3.1.4.6). Ob du dann gleich die Plakette bekommst, entscheidet die Prüfstelle – frag vor Ort nach.

Was kostet die Nachprüfung?

Die Nachprüfung ist deutlich günstiger als eine neue HU. Laut ADAC nehmen die Prüforganisationen dafür in der Regel rund 30 €. Die Preise unterscheiden sich je nach Bundesland, Prüforganisation und Aufwand. Frag bei deiner Prüfstelle nach dem genauen Betrag.

Gebühren aus Preislisten 2026 und geschätzte Teilepreise
  • Nachprüfung, allgemein

    Preis:
    in der Regel rund 30 €
    Grundlage:
    ADAC, Stand Juli 2026
  • Nachprüfung bei TÜV NORD in Niedersachsen

    Preis:
    24 € oder 42 € (zwei Preisstufen)
    Grundlage:
    Preisliste ab 01.01.2026, inkl. USt.
  • Nachprüfung bei TÜV Saarland, mobile Prüfung

    Preis:
    31 €
    Grundlage:
    Preisliste ab 01.01.2026, inkl. MwSt.
  • Neue HU mit Abgasuntersuchung, wenn die Frist verpasst ist

    Preis:
    rund 163 € im Bundesschnitt
    Grundlage:
    ADAC-Auswertung 2026
  • Halogen-Glühlampe zum Selbsttauschen

    Preis:
    ca. 5–15 €
    Grundlage:
    Schätzung, je nach Typ
  • Wischerblätter vorne, ein Paar

    Preis:
    ca. 15–40 €
    Grundlage:
    Schätzung, je nach Auto

Was die Reparatur in der Werkstatt kostet, hängt stark vom Mangel und vom Auto ab. Lass dir vorher einen Kostenvoranschlag geben – dann weißt du, woran du bist.

Was immer in die Fachwerkstatt gehört

Diese Arbeiten sind Sache einer Fachwerkstatt – auch wenn du schon Erfahrung hast. Ein Fehler wirkt sich hier direkt auf deine Sicherheit und die anderer aus.

  • Bremsen: Scheiben, Beläge, Leitungen und Handbremse.
  • Lenkung und Fahrwerk: Gelenke, Achsaufhängung, Federn und Stoßdämpfer.
  • Rost an tragenden Teilen: Längsträger, Schweller und andere Teile, die die Karosserie tragen. Oft muss geschweißt werden.
  • Xenon- und LED-Scheinwerfer sowie das Einstellen der Scheinwerfer.
  • Ölverlust: Die Werkstatt sucht die undichte Stelle und dichtet sie ab.
  • Abgas und Motorkontrollleuchte: Die Werkstatt liest zuerst den Fehlerspeicher aus. Das dauert laut ADAC etwa 30 Minuten.
  • Reifen: Neue Reifen montiert der Reifenservice.

Nimm den Prüfbericht mit, damit die Werkstatt genau sieht, was bemängelt wurde. Sag dazu, dass eine Frist läuft, und frag nach einem Kostenvoranschlag.

Eigenes Problem analysieren lassen – kostenlos

So kommst du beim nächsten Mal durch

  • Mach vor dem Termin einen Rundgang ums Auto: Abblend- und Fernlicht, Blinker, Bremsleuchten, Rücklichter, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenbeleuchtung.
  • Prüf die Reifen: Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profil (§ 36 StVZO). Die KÜS empfiehlt etwa 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Winterreifen. Achte auch auf Schnitte, Beulen und ungleich abgefahrene Reifen.
  • Teste Wischer und Waschanlage und füll Scheibenwaschwasser auf.
  • Achte auf Warnleuchten: Leuchten ABS, ESP oder Airbag dauerhaft, gibt es laut DEKRA keine Plakette. Bei der Motorkontrollleuchte reicht das laut ADAC zum Durchfallen. Lass den Fehler vorher in der Werkstatt prüfen.
  • Teste die Handbremse an einer Steigung: Hält das Auto sicher? Eine zu schwache Feststellbremse war laut KÜS 2025 der häufigste einzelne erhebliche Mangel.
  • Schau unter das Auto: Frische Öltropfen oder feuchte Stellen sind ein Fall für die Werkstatt – am besten vor dem Termin.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach der HU Zeit für die Nachprüfung?

Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln musst du das Auto spätestens einen Monat nach dem Tag der HU wieder vorführen, mit dem Prüfbericht. Die Mängel selbst musst du unverzüglich beheben lassen, also nicht bis zum letzten Tag warten. Plan den Werkstatttermin deshalb gleich ein.

Was passiert, wenn ich die Frist für die Nachprüfung verpasse?

Dann reicht keine Nachprüfung mehr: Der Prüfer macht eine komplette neue Hauptuntersuchung, die du voll bezahlst. Das gilt auch, wenn du den Prüfbericht nicht vorlegen kannst. Für die verspätete Vorführung sieht der Bußgeldkatalog außerdem ein Verwarnungsgeld von 15 € vor (Regelsatz, BKatV Nr. 187).

Darf ich mit erheblichen Mängeln noch Auto fahren?

Ein automatisches Fahrverbot gibt es dafür nicht, die bisherige Plakette bleibt am Kennzeichen. Du bist aber dafür verantwortlich, dass dein Auto den Vorschriften entspricht, und musst die Mängel unverzüglich beheben lassen. Fahr deshalb nur das Nötigste, am besten direkt zur Werkstatt. Bei Bremsen, Lenkung oder beschädigten Reifen lieber gar nicht mehr.

Was ist der Unterschied zwischen gefährlichen Mängeln und verkehrsunsicher?

Gefährliche Mängel sind eine direkte Gefahr im Verkehr oder für die Umwelt, rechtfertigen laut StVZO aber noch kein sofortiges Fahrverbot. Laut TÜV Rheinland darfst du dann nur noch nach Hause oder in die Werkstatt fahren. Bei „verkehrsunsicher“ entfernt der Prüfer die Plakette und informiert die Zulassungsbehörde. Du darfst das Auto dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren.

Was kostet die Nachprüfung beim TÜV?

Laut ADAC in der Regel rund 30 €. Zwei Beispiele aus Preislisten für 2026: TÜV NORD in Niedersachsen 24 oder 42 €, TÜV Saarland bei der mobilen Prüfung 31 €. Bei DEKRA, GTÜ und KÜS fragst du am besten direkt bei der Prüfstelle nach. Verpasst du die Frist, kostet die neue HU mit Abgasuntersuchung im Bundesschnitt rund 163 €.

Muss ich zur Nachprüfung zur selben Prüfstelle?

Die StVZO verlangt den Prüfbericht, eine bestimmte Prüfstelle nennt sie nicht. Laut KÜS kann jeder Prüfingenieur die Nachuntersuchung durchführen. Am einfachsten ist meist die Stelle, bei der du warst. Willst du woanders hin, frag vorher, ob die Stelle die Nachprüfung übernimmt und was sie kostet.

Ich habe den Prüfbericht verloren. Was jetzt?

Ohne Bericht macht der Prüfer statt der Nachprüfung eine neue HU. Frag deshalb bei der Prüforganisation, die geprüft hat, nach einer Zweitschrift – auf deine Kosten (§ 29 Abs. 10 StVZO) – und ob sie dir für die Nachprüfung reicht.

Falle ich mit leuchtender Motorkontrollleuchte durch?

In der Regel ja. Laut ADAC reicht eine leuchtende oder blinkende Motorkontrollleuchte, um durchzufallen. Meldet das Diagnosesystem im Auto eine erhebliche Störung, ist das laut HU-Richtlinie ein erheblicher Mangel. Lass den Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen, das dauert laut ADAC etwa 30 Minuten.

Passt nicht genau zu deinem Problem?

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Quellen

Kosten sind Richtwerte für Deutschland und keine Angebote. Werte mit „Schätzung“ beruhen auf üblichen Preisen und Erfahrungswerten; Herstellerangaben deines Geräts gehen immer vor. Bei Gas, Strom und anderen gefährlichen Arbeiten wende dich an einen Fachbetrieb.